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Praxissemester

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Beachten Sie, dass sich diese Seiten erst im Aufbau befinden und daher noch nicht auf Richtigkeit geprüft sind! Diese Seiten werden sich immer wieder verändern bis dieser Hinweis entfernt wurde. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen, sprechen Sie im Zweifel Ihren Studienfachberater oder PO vorsitzenden an!

uebersicht

Praxissemesterkoordinator

EMIL-Kurs

Name des Kurses: „Praxissemester-Koordination Ut“
Passwort: PRAXIS_UT

Anmeldung für das Praxissemester

Wichtig ist, dass Sie vor Beginn des Praktikums das Antestat absolviert haben und spätestens 14 Tage vor Beginn über den Emilkurs Ihre Praxissemesterdaten eingegeben haben.
Sie bekommen eine Bestätigung des Praxissemesterkoordinators (per Mail oder über die Emil-Plattform) wenn Ihre Anmeldung vollständig ist.

Versicherung im Praxissemester

Bitte schauen Sie sich dringend diesen Link an (über VPN!) und informieren Sie sich dort das “Merkblatt “Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von Studierenden”” an. Hier werden Ihnen noch einmal die Versicherungsbedingungen während Ihres Studiums und auch während des Praxissemesters (“Praxisphase”) dargelegt. Machen Sie sich unbedingt mit diesen Bedingungen vertraut.

Sollte es zu einem Unfall kommen (dazu zählen auch die Wege zum Arbeits- oder Studienort oder von dort nach Hause), dann ist dieser ZEITNAH (siehe Fristen in dem Link) dem jeweiligen Ansprechpartner (im Zweifel dem Dekanat) zu melden.

An-/Abtestat

Nächste An-/Abtestat-Veranstaltungen am Beginn des Sommersemesters. Bitte beachten Sie die Angaben im Vorlesungsverzeichnis!

Wenn es für Sie das Antestat ist, bitte im Emilkurs "Praxissemester-Koordination" anmelden.

Wenn es für Sie das Abtestat ist, bitte bei myHAW im Kurs “Kolloquium-Praxissemester” (Nr.1051) anmelden. Die myHAW-Anmeldung ist erst möglich, wenn die Kurse für das Sommersemester vom FSB freigeschaltet worden sind!

Was passiert, wenn ich das Antestat verpasst habe?

Informieren Sie sofort den Praxissemesterkoordinator und klären Sie mit ihm das weitere Vorgehen. Ihre Praktikumszeit beginnt prinzipiell erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie am nächstfolgenden Antestat teilgenommen haben.

FAQ

Urlaub im Praxissemester?

Nein.
In einem Pflichtpraktikum haben Sie keinen Urlaubsanspruch. Manche Firmen gewähren aber während der 20 Wochen eine Anzahl von Urlaubstagen (z.B. 10 Tage). Dadurch darf der Umfang des Praktikums (20 Wochen) nicht verringert werden!

Vereinbaren Sie mit dem Betrieb in diesem Fall eine entsprechend längere Praktikumszeit.

Müssen Feiertage berücksichtigt werden?

Nein!
Fallen gesetzliche Feiertage (z.B. Ostern, Pfingsten oder Weihnachten) in die Praktikumszeit, hat das keine Auswirkung auf den Umfang des Praktikums. Macht der Betrieb allerdings anlässlich der Feiertage Betriebsferien (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr), ist die Praktikumszeit entsprechend zu verlängern! (Siehe auch „Urlaub im Praxissemester“)

Kann ich eine Praktikumszeit länger als die Pflichtzeit (20 Wochen+Urlaub) vereinbaren?

Für die Pflichtzeit gelten besondere (günstige) Regelungen für Kranken-, Unfall- und Sozialversicherung. Außerdem ist in der Zeit der Betrieb von der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns befreit. Sie müssen daher darauf achten, dass Ihr Vertrag genau die Pflichtzeit umfasst (nicht länger und nicht kürzer).
Vereinbaren Sie mit dem Betrieb eine längere Zeit, gelten dafür die Regelungen eines freiwilligen Praktikums, die vom Alter, der Höhe der Bezahlung, weiteren Randbedingungen und der jeweiligen Krankenkasse abhängig sind. Sie müssen daher einen an das Praktikum anschließenden Werkstudenten-Vertrag abschließen, wenn Sie länger in dem Betrieb tätig sein wollen. Kontaktieren Sie in Zweifelsfällen den Praxissemesterkoordinator.

uebersicht.txt · Last modified: 2021/07/14 11:41 by aay360