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Diese Seite befindet sich noch im Aufbau! Für Informationen, die noch nicht auf dieser Seite zu finden sind öffnen Sie gerne die Seite von Herrn Prof. Dr. Kühle!

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Praxissemester

Studienfachberatung

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Beachten Sie, dass sich diese Seiten erst im Aufbau befinden und daher noch nicht auf Richtigkeit geprüft sind! Diese Seiten werden sich immer wieder verändern bis dieser Hinweis entfernt wurde. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen, sprechen Sie im Zweifel Ihren Studienfachberater oder PO vorsitzenden an!

schwangerschaft

Ich bin Schwanger. Was nun?

  1. Herzlichen Glückwunsch :-)
  2. Wenden Sie Sich gerne an Ihren Studienfachberater!
  3. Wenden Sie sich auch gerne an das Familienbüro der HAW.
  4. Stellen Sie einen Härtefallantrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden (Jörn Einfeldt)!
  5. Schauen Sie sich gerne das Dokument zum Thema "Ausstieg und Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen" an. Die gleichen Hinweise gelten für die Schwangerschaft.

Beratungsstellen

Nutzen Sie gerne die Angebote unserer Beratungsstellen! Die Kollegen in den Beratungsstellen sind Kompetent, sehr Nett und gut vernetzt und können Ihnen bei Problemen sicher weiterhelfen oder auch weitere Stellen nennen, an die Sie sich wenden können!

Arbeiten in Laboren

  1. Arbeiten in allen chemischen Laboren sollten Sie erst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Praktikumsbetreuer durchführen! Es kann sein, dass Sie bestimmte Praktika erst nach Beendigung der Schwangerschaft (und der Stillzeit) oder nur in veränderter Form durchführen dürfen.
  2. Arbeiten in anderen Laboren sind nur gestattet, wenn Sie in diesen Laboren nicht mit gefährlichen Substanzen in Kontakt kommen können.

Grundpraktikum / Vorpraxis

Ihnen fehlt noch ein Teil der Vorpraxis? Kein Problem. Erwähnen Sie das im Härtefallantrag und holen Sie den Teil der Vorpraxis zu einem späteren Zeitpunkt nach. Sollte es hier zu Problemen kommen sprechen Sie gerne mit Ihrem Studienfachberater.

Praxissemester

Das Praxissemester muss, wie in der Studienordnung vorgesehen, durchgeführt werden.
Generell müssen alle Prüfungen abgelegt und alle Praktika durchgeführt werden.

Dauer des Studiums / Teilzeitstudium

Die Dauer Ihres Studiums wird sich erhöhen. Das ist in so einem Fall kein Problem und muss auch nicht separat beantragt werden. Sie sollten darauf achten, dass Sie sich (für sich persönlich) für die Zeit nach der Schwangerschaft einen realistischen Studienplan zusammenstellen. 20 SWS pro Semester sind eher unrealistisch!

BAföG

Wenn Sie BAföG erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen. Das geht vor Ort bei Frau Berger-Klein oder auch in der Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt.

Sollte ich ein "Urlaubssemester/Krankheitssemester" beantragen?

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist auf jeden Fall nicht zwingend Notwendig ein Urlaubssemester zu beantragen.

Hat die Verlängerung des Studiums dann Auswirkungen bei der Arbeitsplatzsuche?

Generell macht eine sehr kurze Studienzeit (< = Regelstudienzeit) nicht unbedingt einen guten Eindruck bei einem potenziellen Arbeitgeber. Das hat die unterschiedlichsten Gründe, die in der Regel in der Studienfachberatung zur Sprachen kommen.
Wenn sich ein Studium aus einem guten Grund – zum Beispiel eine Schwangerschaft – (deutlich) verlängert, hat das – unserer Erkenntnis nach – keine Auswirkungen auf die Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt.

schwangerschaft.txt · Last modified: 2020/03/03 07:52 by aay360